Rules of Engagement - RoE

Kuroiran-ryū Reglement
Stand Dezember 2015


1. Pünktliches und beständiges Erscheinen sind Basis für ein erfolgreiches
Training. Mindestens 2-3 Stunden pro Woche sollten immer möglich sein.

2. Im Dojo ist die traditionelle Kleidung zu tragen: Weisser Gi, schwarzer Obi;
nach höherer Graduierung dazukommende Kleidungsstücke.

3. Die Ausrüstung wird vor Beginn des Trainings kontrolliert und ist nur in
tadellosem Zustand zu benutzen. Jeder Schüler trägt die Verantwortung für
seine Ausrüstung.

4. Das Dojo wird mit einer Verbeugung betreten und verlassen. Die Schuhe
sind bei Betreten des Dojo auszuziehen. Zori, Tabi oder durch den Instructor
empfohlene Schuhe dürfen getragen werden.

5. Innerer und äußerer Zustand des Schülers sowie der Instructors sind
gepflegt und schlicht. Während des Trainings verzichtet man auf Uhren,
Armbänder, Schmuck und übertriebenes Äusseres. Langes Haar wird nach
hinten-/zusammengebunden. Kaugummis sind verboten.

6. Während des Trainings ist konzentriertes Üben wichtig. Es darf gesprochen
werden, solange der Trainingsablauf nicht gestört wird. Der Instructor ordnet
an, wenn vollkommenes Schweigen einzuhalten ist.

7. Alle Mitglieder des KRK sollen ihr Bestreben im Kenjutsu gemeinsam
unterstützen und sich gegenseitig motivieren. Verständnis und Freundschaft
gleichen die Härte des Trainings aus und bilden eine wichtige Grundlage für
gutes Üben. Respekt gegenüber allen Mitgliedern und Instructors ist
Voraussetzung für ein gutes Training. Sollte sich ein Schüler nicht an die
Vorschriften halten, kann er durch einen Instructor bestraft werden.

8. Ältere Schüler (Sempai) sind Vorbilder. Sollte der zuständige Instructor
verhindert sein, übernimmt automatisch der höchstgraduierte Anwesende die
Leitung des Trainings und die Verantwortung für Ordnung im Dojo. Es gilt
einzuhalten, was er sagt.

9. Zuschauer und Interessierte sind immer willkommen. Sie können auf den
Hallenbänken Platz nehmen. Während des Trainings haben sich die Gäste
ruhig zu verhalten und den Trainingsablauf nicht zu stören.

10. Ausrüstung wie (Schwert-)Taschen, Bokuto oder Iaito/Schwerter dürfen
nicht beim Eingang gelagert werden. Sie sind sicher am Dojorand zu
verstauen.

11. Jeder Kenshi/Budoka verhält sich so, dass er das Ansehen des KRK
bekräftigt. Er versucht die positiven Erfahrungen des Trainings auch
ausserhalb des Dojo zu verbreiten und zu befolgen.

12. Jede Person darf zum Sparring herausgefordert werden um die eigenen
Fähigkeiten zu testen und Kampferfahrungen zu sammeln. Sollte dies
geschehen, so entscheiden die Instructors der Schüler, ob diese bereit sind für
das Sparring. Sollte dies nicht der Fall sein, können sie durch andere Schüler
oder durch die Instructors selbst ersetzt werden.

13. Den Anweisungen des Instructors oder der älteren Schüler (Sempai) ist
stets Folge zu leisten. Sofern eine Anweisung oder Entscheidung nicht
nachvollziehbar ist, kann jederzeit mit der betroffenen Person Rücksprache für
Erklärungen genommen werden.

14. Der Instructor steigert die Härte des Trainings kontinuierlich mit dem
Fortschritt der Schüler. Sollte das Niveau zu hoch werden, kann jederzeit mit
dem Instructor darüber gesprochen werden um eine gemeinsame Lösung zu
finden.

15. Kenjutsu ist ein Vollkontaktsport. Hierbei kann es zu Prellungen,
Quetschungen, Beulen, Blutergüssen, Knochenbrüchen, Schnittverletzungen
und weiteren Unfällen kommen. Daher ist es unabdingbar, sich mit dem
Schmerz auseinander zu setzen und im Training mitzudenken, damit die
Verletzungsgefahr trotz Risiko tief gehalten werden kann.

16. Das Regelwerk kann sich jederzeit ändern oder durch den Headmaster
angepasst werden, dies wird zuvor allen Schülern & Instructors mitgeteilt.

17. Es gibt feste Pausen, an die sich jeder Instructor und Schüler zu halten
hat. Während des Trainings geht niemand grundlos aus dem Dojo oder
entfernt sich von den Übungen ohne Zustimmung des Instructor. Ausnahmen
sind kurze Trink- oder Toilettenpausen, allerdings sind solche dem Instructor
oder einem Sempai mitzuteilen.

18. Die Trainingskleidung darf nur nach Absprache mit dem Headmaster
ausserhalb des Trainings getragen werden (an Events, Partys und sonstigen
öffentlichen Anlässen) da die Repräsentation der Schule/des Stiles
automatisch einbezogen wird und diese dadurch allenfalls Schaden nehmen
kann.

19. Sämtliches Gelerntes der Schule/des Stiles darf ohne die Zustimmung des
Headmasters des Kuroiran-ryu an keine Drittpersonen weitergegeben/-
gezeigt/-unterrichtet werden. Dies beinhaltet ausnahmslos alles bis auf die
Suburi und Standardtechniken/-Movements. Bei Missachtung können für
grössere Delikte Strafgebühren von CHF 500.- bis CHF 50‘000.- erhoben
werden; kleinere Delikte werden verwarnt oder bestraft. Das Ausmass wird
durch den Headmaster bestimmt. Für die Datenschutzbestimmung wird ein
separates Formular unterschrieben.

20. Absenzmeldungen sind stets auf der vorgegebenen Plattform abzugeben,
um die Mitschüler und den Instructor zu informieren.

21. Durch die Passivmitgliedschaft kann man im Rang heruntergestuft
werden, je nach Dauer der Abwesenheit des Schülers.
Die Passivmitgliedschaft kostet CHF 100.- pro Jahr. Wer als Passivmitglied ins
Training kommt, muss sich vorher anmelden (mind. 2 Tage vorher im Forum),
und bezahlt eine Gebühr von CHF 10.- pro Training.

22. Austrittsgesuche werden vom 1. August bis zum 31. Januar
entgegengenommen. Es ist wichtig, 3 Monate im Voraus eine schriftliche
Austritterklärung einzureichen, da im Februar das Jahresbudget (ein-)geplant
und die Jahresrechnungen verschickt werden; der Jahreszyklus beginnt/endet
am 30. April.

23. Foto- und Videomaterial, das im Dojo/Training/Event gemacht wird,
kann/darf durch den Instructor oder Headmaster veröffentlicht werden. Sollte
man jedoch nicht einverstanden sein, kann man sich persönlich bei seinem
Instructor oder beim Headmaster melden. Das Material wird nach
Rücksprache entfernt. Foto- und Videomaterial eines Trainings (Kata,
Kumitachi, Okuden, etc.) dürfen NUR durch den Headmaster für das Internet
oder für Drittpersonen freigegeben werden. Bei Regelverstoss kann dies in
einem schweren Ausmass zu einer Strafgebühr führen (siehe Regel 19).

24. Sollte sich ein Schüler unwohl/gedemütigt/gemobbt fühlen, kann er
jederzeit ein vernünftiges Gespräch bei einem Instructor suchen und sein
Anliegen unterbreiten.

25. Ein Mitglied des KRK kann aus bestimmten Gründen vom Verein
ausgeschlossen werden, wenn ein/das Vergehen inakzeptabel war oder
Bestrafung und Verwarnung nichts bewirkt haben. Dies wird in jedem Fall
mitgeteilt. Ein unehrenhaft entlassener Schüler hat danach keine
Möglichkeiten, einer Partnerschule oder einem Partnerverband beizutreten.

26. Das Probetraining setzt mindestens 4 Trainingseinheiten voraus, bei
Nichteinhalten dieser 4 Trainings muss eine Strafgebühr von CHF 50.- an den
Verein gezahlt werden. Es können jedoch mehr als 4 Probetrainings genutzt
werden, kostenlos natürlich.

27. Jährlich finden 3-4 obligatorische Events statt, bei denen Teilnahmepflicht
für die Schüler besteht. (Ausnahmen bei Krankheit, Todesfällen, etc.)